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gesellschaftlich
Es wird davon ausgegangen, dass der junge Mensch Träger von Grundrechten und autonomes Rechtssubjekt ist. Die Kinder- und Jugendhilfe hat zu gewährleisten, dass der junge Mensch seine Grundrechte in Anspruch nehmen kann. Die Selbstwirksamkeitstheorie sieht in der erlebten Autonomie eine entscheidende Einflussgröße auf die Selbstwirksamkeitserwartung. Nicht erlebte Autonomie führt zu Ohnmachtsgefühlen, zu Hilflosigkeit, zu Fatalismus und zur Geringschätzung der eigenen Kompetenz.