Diese kleine Anwendung unterstützt die Praktiker der Erzieherischen Hilfen in ihrer täglichen Arbeit. Sie unterstützt aber auch die Eltern und die jungen Menschen bei der Gestaltung und der Durchführung ihrer Hilfe.
Der Ansatz geht zurück auf die Erfahrungen und die Ergebnisse des Bundesmodellprogramms Wirkungsorientierte Jugendhilfe. Grundlegend ist der Bezug auf den Handlungsbefähigungs- und Verwirklichungschancenansatz (Capability-Approach) von Amartya Sen. Die Botschaft des Capability-Approach ist: Die Gewährung, die Erbringung und die Inanspruchnahme einer sozialen Dienstleistung entspricht einem auch in anderen Lebensbereichen üblichen Güter- und Dienstleistungstausch. Ein Güter- und Dienstleistungstausch erfolgt immer auf der Grundlage von Regeln.
Diese Regeln sind im Bereich der Hilfen zur Erziehung die entsprechenden Festlegungen des SGB VIII zum Hilfeplanverfahren. In diesem Sinne ist das Hilfeplanverfahren ein Aushandlungs- und Verständigungsprozess zwischen Akteuren, die auf der Grundlage ihrer rechtlichen Stellung unterschiedliche Interessen einbringen. Jeder Akteur hat das Recht, seine Interessen zu verhandeln. Die Interessen aller Akteure sind jedoch gebunden an den Auftrag zur Sicherung des Kindeswohls. Sichern die Akteure im Hilfeplanverfahren und im Verlauf der Hilfe das Wohl des Kindes, stellen sie auch die Wahrung ihrer Interessen in diesem Prozess sicher!
Je weniger es den einzelnen Akteuren jedoch gelingt, ihre jeweiligen Interessen bei der Sicherung des Kindeswohl einzubringen, je mehr setzen sie sich dem Durchgriff der anderen Akteure aus: zum Beispiel müssen Eltern damit rechnen, kindeswohlsichernde Auflagen und Weisungen hinnehmen zu müssen; steuerungsverantwortliche Mitarbeiter des Jugendamtes setzen sich dem Durchgriff von anderen Fachkräften, anderen Diensten und Vorgesetzten aus. Aber auch in diesen Situationen kommt es darauf an, die Fähigkeit zur Selbststeuerung wieder zu erlangen. Diese kleine Anwendung liefert dafür den einzelnen Akteuren im Aushandlungs- und Verständigungsprozess des Hilfeplanverfahrens nützliche Steuerungsinformationen.